Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen 1. FC Freiheit von 1955 e.V., An der Gipsmühle 6, 37539 Bad Grund, Deutschland („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb).
1.2 Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: 1. FC Freiheit von 1955 e.V., An der Gipsmühle 6, 37539 Bad Grund, Deutschland.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über die Internetseite des Veranstalters kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande.
2.2 Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter ist berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
2.3 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
2.4 Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
2.5 Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter den Endkunden hierüber. Der Veranstalter entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
3. Tickets
3.1 Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter kommuniziert wird, erhält der Endkunde eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
3.2 Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen 5 (fünf) Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter zu erfolgen.
3.3 Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
3.4 Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter ist dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Rechte und Pflichten
4.1 Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter kommuniziert.
4.2 Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
4.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
4.4 Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
4.5 Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Ticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist der Veranstalter nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
4.6 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket automatisch seine Gültigkeit.
4.7 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der Services übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner Services kommen kann.
5. Weitergabe von Tickets
5.1 Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.
5.2 Bei einem Verstoß kann der Veranstalter vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 € pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets. Weitergabe von Tickets
6.1 Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung:
6.1.1 Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.
6.2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung:
6.2.1 Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.
6.2.2 In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
6.2.3 Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftigerweise erwartet werden darf.
7. Haftung
7.1 Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
7.2 Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.
8.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
8.3 Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters.
8.4 Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
8.5 Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
- Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
- Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
8.6 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Veranstalter und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters
9.1 Ergänzende Bestimmung zur Weitergabe von Tickets:
9.1.1 Eine Weitergabe von Tickets nach Ziffer 5.1 ist nur zulässig, wenn der Endkunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden erklärt und (3) der Veranstalter rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Veranstalter die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat.
9.2 Ticketbeschränkungen, Ermäßigungen:
9.2.1 Der Veranstalter behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Endkunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken.
9.2.2 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets sind Kinder bis einschließlich 14 (vierzehn) Jahren („Kindertickets“). Darüber hinaus behält sich der Veranstalter jederzeit frei vor, zu jeder Veranstaltung beliebige Ermäßigungen zu gewähren. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.
9.2.3 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Endkunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
9.2.4 Kindertickets: Kindertickets können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden. Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines volljährigen aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion.
9.2.5 Weitergabe und Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 5 und Ziffer 9.1 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion einen Aufpreis in Höhe der Differenz zwischen dem ermäßigten und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom Veranstalter eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Entfällt die Ermäßigungsberechtigung eines Endkunden während der Laufzeit eines Abonnements, ist eine Aufwertung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Ermäßigungsberechtigung für den jeweiligen Spieltag vorzunehmen.
9.3 Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr:
9.3.1 Der Vertragsschluss erfolgt bei der Online-Bestellung von Tickets in deutscher Sprache.
9.3.2 Bevor der Endkunde sein Angebot über das Online-Bestellformular an den Veranstalter übermittelt, kann der Endkunde mögliche Eingabefehler identifizieren, indem er die eingegebenen und ihm angezeigten Daten nochmals gründlich liest. Hierzu kann er auch die Vergrößerungsfunktion des Browsers verwenden. Er kann Eingabefehler korrigieren, indem er die hierfür zur Verfügung stehenden Tastatur- und Mausbefehle ausführt, bevor er das Angebot durch Klicken auf „zahlungspflichtig bestellen“ absendet.
9.3.3 Der Vertragstext wird vom Veranstalter nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Der Endkunde kann seine Bestelldaten aber in der ihm unmittelbar nach Abgabe des Angebots per E-Mail zugesandten Bestellbestätigungs-E-Mail einsehen.
9.4 Dauerkarten:
9.4.1 Dauerkarte: Eine Dauerkarte berechtigt den Endkunden grundsätzlich, diejenigen Veranstaltungen des Veranstalters im Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte auf der Website des Veranstalters zu entnehmen. Eine Dauerkarte hat vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.4.3 eine Laufzeit von jeweils einer Saison (in der Regel 01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Veranstalter kommunizierte Daten). Wird die Dauerkarte während einer laufenden Saison erworben, so berechtigt sie zum Besuch sämtlicher Veranstaltungen, die auf den Tag des Erwerbs der Dauerkarte folgen. Dauerkarten werden grundsätzlich personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Veranstalters („Preisliste“). Für Dauerkartenkunden besteht kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Sitzplatzes. Dies gilt auch dann, wenn der Endkunde in der vorherigen Saison bereits Inhaber einer Dauerkarte war.
9.4.2 Überbelegung: Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern, vom Veranstalter im Zusammenhang mit der Stadionöffnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein, kann es dazu kommen, dass der Endkunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Endkunde erkennt für diesen Fall der Überbelegung an, dass der Veranstalter berechtigt ist, die Auswahl der berechtigten Endkunden bzw. die Vergabe der Tickets mittels eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach vorher festgelegten Vorgaben zu bestimmen bzw. einzelne gemäß einer Dauerkarte grundsätzlich erworbene Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung einzelner Veranstaltungen und der dazugehörigen Besuchsrechte durch den Veranstalter im Fall der Überbelegung wird den betroffenen Endkunden im Fall der Vorauszahlung der für die Dauerkarte gezahlte Preis pro rata zurückerstattet oder im Fall der noch nicht erfolgten Bezahlung des Preises für die stornierte Veranstaltung der entsprechende Preis nicht berechnet. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Endkunden nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).
9.4.3 Bedingungen des Dauerkartenerwerbs: Mit Ende der Laufzeit verliert eine Dauerkarte automatisch ihre Gültigkeit, d.h. der Endkunde verliert jegliches Besuchsrecht. Eine vorzeitige Kündigung der Dauerkarte durch den Endkunden, die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion auf Antrag des Endkunden („Umsetzung“) und/oder die dauerhafte Umschreibung der Dauerkarte auf eine andere Person („Abtretung“) ist ausgeschlossen. Das Recht jeder Partei, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 BGB außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Veranstalter liegt insbesondere dann vor, wenn der Veranstalter nach Maßgabe der Ziffer 9.5.6 dazu berechtigt ist, eine der dort beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen.
9.5 Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion:
9.5.1 Stadionordnung: Der Zutritt zur Heimspielstätte des Veranstalters Stadion unterliegt der dort ausgehängten Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Endkunde die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser AGB. Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr.
9.5.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Veranstalter oder von dem Veranstalter beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
9.5.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Endkunde mit einem gültigen Ticket zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn
- der Endkunde sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Eingang und/oder im Innenraum des Stadions einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, und/oder
- der Endkunde im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder
- die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, und/oder
- der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Endkunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Endkunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 5.1 i.V.m. Ziffer 9.1 vor.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Endkunden auf Entschädigung.
9.5.4 Platzzuweisung: Jeder Endkunde hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
9.5.5 Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.
9.5.6 Ungebührliches Verhalten: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Endkunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom Veranstalter veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Veranstaltungen des Veranstalters, sind der Veranstalter, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos von Endkunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder Endkunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.
- Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
- Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
- Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
- Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
- Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Einwilligung des Veranstalters und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des Veranstalters ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des Veranstalters Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Veranstalters oder eines vom Veranstalter autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Niedersächsische Fußballverband e.V. („NFV“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und der Veranstalter berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen.
- Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Veranstalter, dem NFV, dem DFB, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters oder von vom Veranstalter autorisierten Dritten verboten.
9.5.7 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.5.6, bei Handlungen nach §§ 3, 27 Versammlungsgesetz („VersG“), bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der Veranstalter ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 9.5.6 die in Ziffer 9.4.3 aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Endkunden aussprechen.
9.5.8 Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.5.6, bei Handlungen nach §§ 3, 27 VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 9.5.6 ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die Anlage 1 zur Sicherheitsrichtlinie des NFV „Hinweise Stadionverbote“ bzw. im Zuständigkeitsbereich des DFB die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbots-richtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Der Veranstalter behält sich vor, Daten von Endkunden an den NFV bzw. den DFB zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO weiterzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.
9.5.9 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 9.5.6, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände, das Werfen von Gegenständen und/oder das unerlaubte Betreten des Spielfelds, kann der Veranstalter, im Fall entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden (NFV, DFB) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der Veranstalter bzw. der Gastclub ist berechtigt, den/die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress/auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der Veranstalter bzw. der Gastclub einen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich des gesamten aus der Sanktion für den Veranstalter bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen sämtlicher Verantwortlicher ein Verursachungszusammenhang bestand.
9.6 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen:
9.6.1 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der Veranstalter und der nach Ziffer 9.6.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Endkunden als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie den nach Ziffer 9.6.3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
9.6.2 Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Endkunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Endkunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 9.5 sowie der Datenschutzerklärung des Veranstalters an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 5 und 9.1 bleiben unberührt.
9.8 Ergänzungen und Änderungen im laufenden Rechtsverhältnis:
9.8.1 Der Veranstalter ist auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Endkunden (insb. bei Dauerkarten nach Ziffer 9.4 bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Endkunden zumutbar ist. Für eine Anhebung der Preise (durch Veränderung der Preisliste) für bestehende Dauerschuldverhältnisse gilt der vorstehende Satz nicht.
9.8.2 Sämtliche Änderungen werden dem Endkunden schriftlich oder – wenn der Endkunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Endkunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt den Veranstalter zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses.
9.9 Datenschutz:
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Endkunden einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden, bzw. zwischen dem Endkunden und dem gemäß Ziffer 5 weitergebenden Endkunden gemäß Art. 6 Abs. 1, S. 1 b) DSGVO. Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Endkunden nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters können der unter abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.